Abfallratgeber
Um Abfälle richtig entsorgen zu können, haben wir hier einige der wichtigsten und am häufigsten vorkommenden Abfälle mit Definitionen und Abfallschlüssel (AVV) des Europäischen Abfall-Katalogs aufgeführt. Sollten Ihre Abfälle hier nicht aufgelistet sein, kontaktieren Sie uns einfach. Wir beraten und informieren Sie gerne!
Bau- und Abbruchabfälle sind gemischte Abfälle, unsortiert, ohne Flüssigkeiten, Lacke, Farben, Lebensmittel, Reifen, Dachpappe, Asbest, imprägniertem Holz und kontaminiertem Material.
Altholz wird in vier verschiedene Unterarten geteilt. Diese sind nach dem Grad der belastenden Behandlung gegliedert. A1-Holz ist unbehandeltes Holz, A2/A3-Holz ist behandeltes Holz aus dem Innenbereich, A4-Holz ist behandeltes Holz aus dem Außenbereich, Konstruktionsholz (Dachstühle) und imprägniertes Holz.
Bauschutt sind alle mineralischen Gesteine, wie Mauerwerk, Beton, Ziegel, Keramik, Natursteine (auch Gemische der einzelnen Fraktionen), die keine gefährlichen Stoffe enthalten, ohne Rigips und Porenbeton(Ytong). In unserer nach Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigten Anlage wird der Bauschutt klassifiziert, fraktioniert und nach erfolgter Aufbereitung stofflich verwertet. Das gewonnene Recyclingmaterial wird dem Wirtschaftskreislauf wieder zugeführt.
Als Gartenunrat bezeichnet man biologisch abbaubare, kompostierbare Abfälle. Dazu zählen Baumabschnitte, Gras, Mutterboden, Laub, etc.. Der Gartenunrat wird von uns einer zertifizierten Kompostier- und Wiederaufarbeitungsanlage zugeführt und entsprechend der behördlichen Auflagen kompostiert.
Boden und Steine (unbelastet) sind natürlich anfallendes umgelagertes Erdreich, welches bei Erdbaumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen wird. Der Boden muss laut Analyse die Grenzwerte LAGA Z0, also absolut unbelastet sein, nur dann kann das Material in Gruben oder bei Verfüllarbeiten wieder eingebaut werden. Belasteter Boden muss gereinigt oder entsorgt werden.
Stubben, Wurzeln und Dick- bzw. Stammholz über 20cm Durchmesser gelten nicht als Gartenunrat, da sie feuchtigkeitsdurchzogen sind und vor der Kompostierung oder Verwertung maschinell zerkleinert werden müssen.
Als Pappe und Papier zählt man alle aus Zellstoff oder Altpapier bestehenden Materialien. Es wird hauptsächlich als Verpackungsmaterial verwendet und ist sehr gut wiederverwertbar, wenn es sauber, also unvermischt und unverschmutzt ist.
Als Metalle bezeichnet man alle metallischen Materialien, von einfachem Eisen, Stahl, Aluminium, Kupfer(inkl. Kabel), Edelstahl, Zink, Bronze, Messing, etc.. Metalle werden eingeschmolzen und finden so ihren Weg zurück in den Wirtschaftskreislauf.
Als Dachpappe bezeichnet man bitumöse Dachabdichtungen. Sie beinhalten Schadstoffe und müssen daher besonders behandelt und entsorgt werden. Wir unterscheiden Dachpappe, wenn eine Analyse vorliegt, als teerfrei und teerhaltig und ob das Material sortiert, also ohne Anhaftung oder mit Anhaftungen bzw. unsortiert ist.
Asbesthaltige Baustoffe bzw. Abfälle gelten als besonders gesundheitsgefährdend. Aus diesem Grund müssen asbesthaltige Baustoffe meist beschädigungsfrei abgebaut bzw. saniert werden oder die Bereiche müssen durch Luftschleusen hermetisch abgeriegelt werden, um einen Austritt der schädlichen Asbestfasern und somit eine Kontamination/Verschmutzung der Umwelt zu verhindern. Asbesthaltige Baustoffe werden gesondert in BigBags transportiert und entsorgt.